Erstellung von Brandschutznachweisen bzw. Brandschutzkonzepten je nach baurechtlicher Wertung der Gebäudeklassen bzw. der festgestellten Sonderbautatbestände des zu betrachtenden Gebäudes.
Sie dieen als bautechnischen Nachweisen im Baugenehmigungsverfahren.
Bautechnische und brandschutztechnische endoskopische Begutachtungen über minimalinvasive Bauteilöffnungen zur Bewertung von nicht einsehbaren Hohlräumen und Bauteilen.
Zum Beispiel zur brandschutztechnischen Bewertung von Installationsschächten oder Deckenhohlräumen. Geringer Aufwand zur Feststellung von baulichen Istzuständen im Bestand oder Neubau.
Wir setzen vorliegendes Brandschutzkonzept im Rahmen der Ausführungsplanung und Bauausführung fachgerecht um und kümmern uns um die erforderlichen Nachweise, Übereinstimmungserklärungen, Verwendbarkeitsnachweise, Sachverständigenabnahmen und sonstige Vorlagen.
So können Sie der erfolgreichen baurechtlichen Endabnahme sicher sein.
Erstellen von Flucht- und Rettungswegpläne im Rahmen des organisatorischen Brandschutzes.
Erstellen von Brandschutzordnungen Teil A / B / C entsprechend DIN 14096 im Rahmen des organisatorischen Brandschutzes.
Wir erstellen für Sie Feuerwehrpläne nach DIN 14095.
Beratung zu Alarmierungseinrichtungen und Brandsfrüherkennungsanlagen im Rahmen des anlagentechnischen Brandschutzes.
Brandfrüherkennungsanlagen können Defizite von baurechtlich notwendigen Brandschutzanforderungen kompensieren, wenn damit das oberste Schutzziel, der Personenschutz, erreicht wird.