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THEMA BRANDSCHUTZ

Oberstes Schutzziel des öffentlichen Baurechtes ist der Personenschutz!

Weiterhin ist der Sachwertschutz mit seinen versicherungstechnischen Aspekten zu beachten.

Das Thema Brandschutz nimmt in den jeweiligen Landesbauordnungen den größten Teil der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen ein und wird teilweise immer noch in den Planungsprozessen zu oberflächlich behandelt. 

Was nützt ein schöner Entwurf, wenn nicht die baurechtlichen Anforderungen eingehalten werden und Ihr Projekt in der Genehmigungsphase bzw. im schlimmsten Fall im Rahmen der Abnahme überarbeitet werden muss.

Schon eine frühzeitige brandschutzfachplanerische Beteiligung in der Entwurfsplanung, kann den Bauherrn in folgenden Planungsphasen viel Zeit, Geld und Streß ersparen!


„Wir möchten Ihnen helfen, Ihre Sachwerte sicherer und wertvoller zu machen!"